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BVerwG, 20.05.1976 - II B 33.75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Hannover, 21.12.1972 - I A 7/71
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.03.1975 - II A 44/73
- BVerwG, 20.05.1976 - II B 33.75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1976 - 2 B 33.75
Die in diesem Sinne zu verstehende Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden; und dies erfordert, daß die Beschwerdeschrift zumindest die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).